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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Camping Resort Zugspitze GmbH

  • Abschluss des Vertrages  

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie dem Vermieter den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Das kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder mittels elektronischer Datenübertragung geschehen. Für den Campingplatz wird der Vertrag dann verbindlich, wenn er durch die Firma Camping Resort Zugspitze GmbH schriftlich bestätigt wurde. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so sind wir an dieses neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme bestätigen. Erfolgt die Anmeldung bei Anreise, so wird der Vertrag dann verbindlich, wenn Ihnen von Camping Resort Zugspitze GmbH auf dem Campingplatz Grainau ein Standplatz zugewiesen wurde und Ihre Daten an der Rezeption aufgenommen wurden. Legen Sie bitte immer bei Ihrer Anreise an der Rezeption Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.

  • Preise, Bezahlung, Mindestaufenthaltsdauer und Rücktritt

Die Gebühren entnehmen Sie bitte unserer jeweils gültigen Preisliste. Sie gelten als fest vereinbart. Die Gebühren sind am Abreisetag zur Zahlung fällig. Um Ihre Buchung zu garantieren, wird bei vorheriger Reservierung ein Teilbetrag in Höhe von EUR 50,-- pro Stellplatz, EUR 80,-- pro Fass und EUR 200,-- pro Berghütte innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reservierungsbestätigung fällig.

Bei Stornierung eines Stellplatzes/Schlaffasses werden folgende Kostenpauschalen erhoben:

Bis 16 Tage vor Vertragsbeginn ist die Stornierung kostenlos.

15 bis 5 Tage vor Vertragsbeginn verfällt die Reservierungsgebühr.

4 Tage bis zum Vertragsbeginn ist die volle Gebühr It. Reservierungsbestätigung fällig.

Bei Stornierung einer Berghütte/Baumhaus werden folgende Kostenpauschalen erhoben:

Bis 21 Tage vor Vertragsbeginn ist die Stornierung kostenlos.

20 bis 14 Tage vor Vertragsbeginn verfällt die Reservierungsgebühr.

13 Tage bis zum Vertragsbeginn ist die volle Gebühr It. Reservierungsbestätigung fällig.

Ist der Standplatz/Schlaffass/Berghütte/Baumhaus einen Tag nach dem vereinbarten Vertragsbeginn um 08:00 Uhr nicht besetzt und wurden keine Vereinbarungen über eine spätere Besetzung getroffen, kann der Standplatz/Schlaffass/Berghütte/Baumhaus von der Platzverwaltung anderweitig genutzt und vergeben werden. Sollte ein gebuchter Standplatz/Schlaffass/Berghütte/Baumhaus durch widrige Umstände nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, räumt der Mieter eine Nachfrist bis 18:00 Uhr ein. Steht der Standplatz/Schlaffass/Berghütte/Baumhaus innerhalb dieser Nachfrist noch immer nicht zur Verfügung, stellen wir als Vermieter einen Ersatzplatz mindestens der gleichen Kategorie zur Verfügung. Bei Nichtgefallen dieses Ersatzes haben Sie die Möglichkeit des kostenfreien Rücktritts.

Camping-Rabatte: Bitte teilen Sie uns rechtzeitig mit bzw. legen Sie  Ihren Mitgliedsausweis bei der Anreise vor, wenn Sie einen Rabatt beanspruchen möchten. Ein nachträglicher Rabatt ist leider nicht mehr möglich. 

Pauschal- und Sonderangebote: Auf Pauschal- und Sonderangebote werden keine Preisnachlässe gewährt. Eine nachträgliche Umbuchung von einem Pauschalangebot auf eine andere Preiskategorie und umgekehrt ist nicht möglich. Sollte eine vorzeitige Abreise erfolgen, so fällt dennoch der Gesamtbetrag der genutzten Pauschale an.

Sonderregelung für Reservierungen während der Festsaison (ca. 18.12.-09.01.):

Während der Festsaison gilt eine Mindestaufenthaltsdauer von 4 Nächten (Stellplätze und Fässer) bzw. 7 Nächten (Berghütten/Baumhaus). Eine Anzahlung in Höhe der ersten 4 Nächte ist nach Erhalt der Reservierungsbestätigung fällig. Wird diese nicht geleistet, nimmt sich der Vermieter das Recht vor, die Reservierung zu stornieren. Im Falle einer Stornierung seitens des Mieters werden folgende Kostenpauschalen erhoben:

Bis 16 Tage vor Vertragsbeginn ist die Stornierung kostenlos.

15 bis 5 Tage vor Vertragsbeginn verfällt die Reservierungsgebühr.

4 Tage bis zum Vertragsbeginn ist die volle Gebühr lt. Reservierungsbestätigung fällig.

  • Vorzeitige Abreise Standplatz/Schlaffass

Bei vorzeitiger Abreise ist neben den für den tatsächlichen Nutzungszeitraum des Standplatzes bereits angefallenen Gebühren zusätzlich eine weitere Tagesgebühr fällig. Ein Standplatz, der durch vorzeitige Abreise frei wird, kann von der Platzverwaltung anderweitig genutzt und vergeben werden.

  • Vorzeitige Abreise Berghütte/Baumhaus

Bei vorzeitiger Abreise ist die volle Gebühr lt. Reservierungsbestätigung fällig. Eine Berghütte/Baumhaus, die durch vorzeitige Abreise frei wird, kann von der Platzverwaltung anderweitig genutzt und vergeben werden.

  • Verlängerung des Aufenthalts

Wenn Sie Ihren Aufenthalt über die getroffene Vereinbarung hinaus verlängern möchten, so teilen Sie uns diesen Wunsch bitte mindestens zwei Tage vorher an der Rezeption mit. Wenn eine Verlängerung möglich ist, entsprechen wir diesem Wunsch gerne und verlängern den Vertrag entsprechend unseren Möglichkeiten.

  • Campingplatzverordnung

Der Mieter und seine Mitreisenden haben die aushängende Campingplatzverordnung zu beachten. Bei groben oder wiederholten Verstößen hat der Vermieter die Möglichkeit der fristlosen Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung, sofern zwischen den Vertragsparteien keine abweichende schriftliche Regelung getroffen wurde. Sie haben bei fristloser Kündigung keinen Anspruch auf anteilige Erstattung bzw. auf Erlass der für den vertragsgemäß vereinbarten Zeitraum angefallenen Gebühren, dies gilt ebenso für die Jahresgebühr von Dauerstellplätzen.

  • Besucher

Bitte melden Sie Besucher (Tages- und Übernachtungsgäste) an der Rezeption an. Die Gebühr für Besucher entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Preisliste. Bitte informieren Sie Ihre Gäste über die Campingplatzordnung. Die Besucher parken ihre Fahrzeuge auf einem Parkplatz außerhalb des Campingplatzes.

  • Haftung

Jeder Gast verpflichtet sich, den Standplatz und die Einrichtung des Campingplatzes pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für Schäden an der Anlage oder den Einrichtungen des Campingplatzes, wenn sie durch Ihn, seine Mitreisenden oder Besucher verschuldet wurden.

  • Anreise und Abreise  

Der Standplatz/Schlaffass/Berghütte/Baumhaus steht am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung (sofern frei, auch früher) und muss am Abreisetag bis spätestens
- 11:00 Uhr (Standplatz)
- 10:00 Uhr (Schlaffass/Berghütte/Baumhaus)
übergeben werden.

  • Salvatorische Klausel

Sollten Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingung geltendem oder künftigem Recht widersprechen, so bleibt die übrige Vereinbarung da durch unberührt.

  • Gerichtsstand und Erfüllungsort

Als ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Teile wird das jeweils zuständige Amtsgericht des Firmensitzes von Camping Resort Zugspitze GmbH vereinbart.
Grainau, 19.08.2021
Camping Resort Zugspitze GmbH
Griesender Straße 9, 82491 Grainau

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